Einführung des getrennten Abwassergebührenmaßstabs
In Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) 18.12.2007 (OVG NRW, AZ.: 9A3648/04) mussten die Abwassergebühren für Schmutz- und Regenwasser in weiten Teilen von NRW neu berechnet werden, damit die Kosten verursachungsgerechter verteilt werden.
Daher führten die Stadt Olsberg und die Gemeinde Bestwig gemeinsam mit sechs anderen Kommunen des Hochsauerlandkreises die Regenwassergebühr und damit einen getrennten Abwassergebührenmaßstab ein.
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