Leitungslageplan
Leitungslageplan anfordern
Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 sind die Anlagen der Wasserversorgung einschließlich des Hausanschlusses Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens. Sie müssen vor Beschädigung geschützt werden. Das Gleiche gilt für die öffentliche Kanalisation einschließlich der Grundstücksanschlussleitungen im Eigentum der Kommunen bzw. der kommunalen Abwasserwerke. Bevor Arbeiten auf einem Grundstück oder im Straßenbereich durchgeführt werden können, muss deshalb beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen bzw. beim örtlichen Abwasserwerk ein Lageplan der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen angefordert werden.
Lagepläne können Sie nur für Wasserversorgungsanlagen anfordern, die zum Versorgungsgebiet der Hochsauerlandwasser GmbH (HSW) gehören - oder für Abwasserleitungen der von der HSW betriebsgeführten Abwasserwerke der Gemeinde Bestwig und der Stadt Olsberg. Sie haben die Möglichkeit, einen Lageplanausschnitt als PDF-Datei anzuhängen.
Vor der Anforderung eines Leitungslageplanes müssen Sie bestätigen, dass Sie die Anweisungen zum Schutz von Trinkwasserleitungen und -versorgungsanlagen zur Kenntnis genommen haben.
Anweisungen zum Schutz von Trinkwasserleitungen und -versorgungsanlagen
Wir lassen Ihnen den Lageplan des Bereiches, in dem die Arbeiten ausgeführt werden sollen, umgehend zukommen oder nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Für Kanallagepläne im Bereich der Stadt Meschede wenden Sie sich bitte an den Ruhrverband per Mail an mfa@ruhrverband.de bzw. mju@ruhrverband.de oder telefonisch an die Rufnummern 02931/551-177 bzw. -179.
Leitungslageplan Verbundleitung
Benötigen Sie eine Leitungsauskunft außerhalb des VB Bestwig, VB Meschede und VB Olsberg, fragen Sie bitte für die Lage der im Bild dargestellten Verbundleitung des Wasserverbandes Hochsauerland unter den folgenden Link an: https://www.wasserverband-hochsauerland.de/leitungslageplan
Zusätzlich sind Leitungslagepläne der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei den jeweiligen Trinkwasserversorgern der Städte und Gemeinden anzufragen.