Anmeldung

Auf den voraussichtlichen Betrag der Jahresentgeltrechnung müssen Anschlussnehmer entsprechende Abschlagszahlungen leisten. Sie können viertel-, halbjährlich oder als Jahresvorausleistung gezahlt werden. Zur Berechnung der Abschlagsbeiträge benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Angabe zu Ihrem Vorgänger (Neue Rechnungs- / Versandanschrift)
UNBEDINGT ERFORDERLICH - OHNE ENTSPRECHENDE DATEN KANN KEIN EIGENTUMSWECHSEL VOLLZOGEN WERDEN!